Einigung im Rechtsstreit um Ausbau der B 207
In dem Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig um den vierspurigen Ausbau der Bundesstrasse B 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden konnten zwei Verfahren erledigt werden.
Das Land hat sich mit dem NABU auf einen aussergerichtlichen Vergleich verständigt. Neben weiteren Naturschutzmassnahmen sind auch Vereinbarungen zum Bauablauf getroffen worden.
Das „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ hat am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht auf seine Klage verzichtet. Das Land hat Verbesserungen beim Entwässerungskonzept zugesagt.
Von den ursprünglich elf Klagen gegen die Hinterland-Anbindung des Fehmarnbelttunnels ist damit nur noch die Klage der Reederei Scandlines beim Oberverwaltungsgericht anhängig.
Mit der Einigung mit dem NABU und dem Klageverzicht durch das Aktionsbündnis sind nicht nur der Ausbau der B 207 und die Hinterland-Anbindung, sondern auch der Fehmarnbelttunnel selbst einen grossen Schritt vorwärts gekommen. Es gilt umso mehr, nach vorne zu gucken und in diesem grossen Infrastrukturprojekt die Chancen gerade auch für die Region Ostholstein zu sehen – und zu nutzen.
Jens O. Leisse
beltoffen e.V.
09. Juni 2021