Pressemitteilung
Grünes Licht für den Fehmarnbelttunnel
Heute um 13:00 Uhr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Urteile in den verbliebenen sechs Verfahren gegen die geplante feste Fehmarnbeltquerung verkündet. Das BVerwG hat alle Klagen abgewiesen. Damit besteht nun Rechtssicherheit und grünes Licht für den Bau des Zukunftsprojekts Fehmarnbelttunnel.
In der ca. eine Stunde langen Urteilsbegründung, die im Livestream von Phönix übertragen wurde, zeigte das Bundesverwaltungsgericht, dass es sich mit allen von den Klägern gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgebrachten Argumenten dezidiert auseinandergesetzt hat. Das Gericht stellte dabei klar, dass der Vorhabenträger alle Belange in seinen Planungen hinreichend berücksichtigt hat. Dies gilt vor allem auch für die Umwelteinwirkungen, die von dem Bau dieses Grossprojekts ausgehen werden. Die von dem Vorhabenträger vorgesehenen Massnahmen, diese Einwirkungen möglichst gering zu halten, sind nach dem BVerwG ausreichend.
Das Gericht hob hervor, dass es sich bei der festen Fehmarnbeltquerung um ein europäisches Infrastrukturprojekt handelt und die erstellten Bedarfsanalysen nicht in Frage gestellt werden. Der Fehmarnbelttunnel wird auch Verkehr aufnehmen, der jetzt noch einen Umweg über den Grossen Belt macht.
Mit dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nun der Weg frei für den Bau des Fehmarnbelttunnels.
Jens O. Leisse
beltoffen e.V.